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Besuchen Sie unsere Homepage www.aufbauseminar-goeppingen.de. Auf dieser werden Ihnen ausführlich die Regelungen zur Probezeit, zum Punktesystem und zu Aufbauseminaren erklärt.

Flensburger Punkte

Im Verkehrszentralregister in Flensburg werden Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie Verkehrsstraftaten eingetragen. Je nach Schwere werden sie mit 1 bis 7 Punkten bewertet.

Aufbau des Punktesystems

Punktestand: 

  • 1 - 8  Keine Maßnahme  
  • 9 - 13  Schriftliche Verwarnung
  • 14 - 17  Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wird an diesem innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht teilgenommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Falls in den letzten 5 Jahren bereits an einem solchen teilgenommen wurde, dann nur schriftliche Verwarnung. Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (2 Punkte Rabatt). Hinweis, dass mit 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
  • 18 und mehr Entzug der Fahrerlaubnis

Es gibt die Möglichkeit Punkte abzubauen, wenn man freiwillig an einem Aufbauseminar teilnimmt. Wird ein Aufbauseminar allerdings angeordnet, ist ein Abbau von Punkten nicht möglich. An einem Seminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung kann nur einmal in 5 Jahren teilgenommen werden.

Punkte-Rabatt bei freiwilliger Teilnahme:

  • 1 - 8  Rabatt: 4 
  • 9 - 13  Rabatt: 2
  • 14 - 17  Rabatt: nicht möglich, da ein Aufbauseminar von der Behörde angeordnet wird

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von 18 Punkten oder mehr erhält man eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. Danach ist der Führerschein neu zu beantragen und es muss eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgen um die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr festzustellen. Die MPU wird von der Behörde angeordnet.

Verjährungsfristen

  • Ordnungswiedrigkeiten, die mit 1-4 Punkten bewertet werden, verjähren nach 2 Jahren
  • Straftaten, die mit 5-7 Punkten bewertet werden, verjähren nach 5 Jahren

Hinweis:

Neu hinzugekommene Punkte, ziehen die bereits gespeicherten Punkte mit und die Verjährungsfrist beginnt von vorne. Ordnungswiedrigkeiten werden maximal 5 Jahre gespeichert.

Beispiel:

  • 22.7.10    3 Punkte Ordnungswiedrigkeit: Verjährung am 22.7.15 (Die Straftat am 19.3.12 verlängert die Verjährungsfrist auf max. 5 Jahre)
  • 12.8.11    3 Punkte Ordnungswiedrigkeit: Verjährung am 12.8.16 (Die Straftat am 19.3.12 verlängert die Verjährungsfrist auf max. 5 Jahre)
  • 19.3.12    5 Punkte Straftat: Verjährung am 19.3.17
  • 20.6.13    3 Punkte Ordnungswiedrigkeit: Verjährung am 19.3.17 (weil an diesem Datum auch die Straftat vom 19.3.12 verjährt)

Vereinfacht ausgedrückt:

Sollten Sie 2 Jahre (bei Straftaten 5 Jahre) lang keine Punkte bekommen haben, dann werden alle gespeicherten Punkte gelöscht und Sie sind bei 0.

Ausnahme:

Alkohol- und Drogen Punkte werden erst dann gelöscht, wenn Sie durch die Regelverjährung auf 0 Punkte gekommen sind. Wenn Sie also z.B. 15 Jahre lang nicht auf 0 Punkte kommen, da immer wieder Punkte hinzu kommen, dann ziehen Sie die bekommenen Alkohol- oder Drogen Punkte immer mit!

Aufbauseminar

Wenn Sie an einem Aufbauseminar interessiert sind bzw. wenn die Behörde ein Seminar angeordnet hat, dann klicken Sie bitte hier.

Auskunft über den Punktestand

Kostenlose Auskunft über den aktuellen Punktestand erteilt das:

Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg

Hier kommen Sie zum Antragsformular.

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