Fahrschüler-UnfallversicherungAllgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschüler in der Fahrschule voll und ganz versichert sind. Dies ist aber nicht der Fall! Der Fahrschüler ist nur versichert, wenn der Fahrlehrer oder ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht, bei Eigenverschulden jedoch nicht. Selbst bei schwersten Verletzungen erhält der Fahrschüler keinerlei Leistungen, denn einen gesetzlichen Schutz für Fahrschüler gibt es nicht. Unser Vertrauenspaket für Sie
GeltungsbereichDer Unfallschutz gilt für Fahrschüler und Teilnehmer an Aufbauseminaren (ASF, ASP und FSF) während des theoretischen und praktischen Unterrichts. Fahrschüler sind sogar auf dem direkten Weg zu und von der Fahrschule bzw. zum und vom Unterricht versichert.VersicherungssummenTodesfall:
Invalidität:
Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld: Ist nach einem Unfall eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus notwendig, so erhält der Versicherte für jeden Krankenhaustag das vereinbarte Krankenhaustagegeld für die vertraglich festgelegte Dauer.
Übergangsleistung: Sie soll Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten (zum Beispiel zur Finanzierung der Heilbehandlung). Die Übergangsleistung wird fällig, wenn der Versicherte sechs Monate nach dem Unfall in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich noch immer zu mehr als 50% beeinträchtigt ist.
Bergungskosten: Deckt Kosten für die Suche nach Verletzten sowie für den Transport ins Krankenhaus und in den Heimatort.
|
(c) 2002-2012 Fahrschule Ruess Göppingen. Alle Rechte vorbehalten.