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Alkohol bei Fahranfängern
Der Bundesverkehrsminister Stolpe will das Straßenverkehrsgesetz ändern und während der Probezeit eine Null-Promille-Regelung einführen. Fahranfänger sollten während der Probezeit nicht unter Alkoholeinfluss fahren dürfen. Deshalb werde er noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorlegen, erklärte Dr. Manfred Stolpe, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, am 7. April 2005. Das Zusammentreffen von Unerfahrenheit, Risikobereitschaft und Enthemmung durch Alkohol erhöhe das Unfallrisiko der Fahranfänger erheblich. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßte Stolpes Vorstoß. Eine Untersuchung des DVR, eine repräsentative Befragung von Emnid und eine Studie der Technischen Universität Dresden hätten gezeigt, dass die jungen Fahrer selbst eine Null-Promille-Grenze wünschten.
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